Für die Bürger unserer Stadt! – Bedeutung der Sirenensignale
Im Hinblick auf die Neukonzeption des Katastrophenschutzes wurde 1994 allen Gemeinden freigestellt, die Sirenen abzubauen, die bis dahin vom Bund unterhalten wurden. Aufgrund der weltpolitischen Lage, insbesondere aber nach der Wiedervereinigung Deutschlands, verloren die Sirenen ihre Bedeutung als Alarmierungsmittel.
Diese Alarmeinrichtung wird in Bingen am Rhein aber insbesondere zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr bei größeren Einsätzen weiter betrieben. Mit der Umrüstung auf digitale Alarmierungstechnik wurde nun die Möglichkeit geschaffen, mit den Sirenen auch die Bevölkerung unserer Stadt mit unterschiedlichen Signalen über besondere Gefahrenlagen zu informieren.
Bedeutung der Sirenensignale
An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Bedeutung der einzelnen Sirenensignale näher bringen. Weil die Sirenen nicht ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehren dienen, sondern auch zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahrenlagen, sollte jeder
Bürger die unterschiedlichen Sirenensignale kennen.
Folgende Sirenensignale können ausgelöst werden:
1. Feueralarm
Alarmierung der Feuerwehrangehörigen zu einem Einsatz.
Signal: Eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen
(3 Töne von jeweils 12 Sek. Dauer und 12 Sek. Pause)
Dieses Signal dient der Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Sofern Sie nicht Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, hat dieses Signal für Sie keine Bedeutung.
· Gewähren Sie jedoch nach dem Ertönen des Signals insbesondere den Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn die Vorfahrt auf den öffentlichen Straßen.
· Bitte behindern Sie nicht die Zu- und Ausfahrten an den Feuerwehrgerätehäusern.
Eine Bitte Ihrer Feuerwehr: Kommen Sie als unbeteiligter Bürger bitte nicht selbst zum Feuerwehrgerätehaus um den Einsatzgrund herauszufinden, oder gar an die Einsatzstelle!
Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Tagen in Ihrer Tageszeitung.
2. Warnung der Bevölkerung
Warnung der Bevölkerung bei einer besonderen Gefahrenlage.
Signal: Eine Minute Heulton
(6 Töne von jeweils 5 Sek. Dauer und 5 Sek. Pause)
Dieses Signal dient der Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahrenlagen (wie z. B. einer gefährlichen Rauchentwicklung bei einem Großbrand oder extremen Unwetterereignissen).
Wenn Sie dieses Sirenensignal hören:
Suchen Sie bitte umgehend das nächste Gebäude auf und schließen Sie Fenster sowie Türen.
· Holen Sie Kinder aus dem Freien ins Haus und verständigen evtl. Nachbarn.
· Schalten Sie ein Rundfunkgerät ein und achten Sie auf amtliche Durchsagen
(vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann es einige Zeit dauern).
· Nutzen Sie regionale Radiosender.
· Achten Sie auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Polizei oder Feuerwehr.
· Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen mit Außenluftversorgung ab.
Blockieren Sie keine Telefonleitungen. Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen alle Telefonleitungen zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen; deshalb dort nur im Notfall anrufen!
3. Entwarnung
Signal: Eine Minute Dauerton
Entwarnungssignal für die Bevölkerung nach einer besonderen Gefahrenlage.